Accessibility Statement
Barrierefreiheit
StayToEnjoy ist bestrebt, seine digitalen Angebote für möglichst viele Menschen zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung informiert über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit, bestehende Einschränkungen und Kontaktmöglichkeiten.
1. Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die digitalen Angebote von StayToEnjoy, insbesondere für die Website unter staytoenjoy.com sowie die dort bereitgestellten öffentlich zugänglichen und nutzerbezogenen Bereiche. Soweit native Apps oder weitere digitale Produkte bereitgestellt werden, können hierfür ergänzende oder gesonderte Hinweise gelten.
Geltungsbereich
- Website und Webanwendung von StayToEnjoy
- öffentliche Informationsseiten, Support- und Legal-Bereiche
- registrierungs- und kontobezogene Bereiche, soweit verfügbar
- digitale Funktionen im Zusammenhang mit Social, Commerce, Buchung und Business-Tools, soweit bereitgestellt
2. Konformitätsstatus
Die digitalen Angebote von StayToEnjoy sind derzeit mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA und den einschlägigen Anforderungen der EN 301 549 teilweise konform.
Teilweise konform bedeutet, dass einzelne Inhalte, Komponenten oder Nutzungsabläufe noch nicht vollständig barrierefrei sind oder derzeit weiter verbessert werden.
Bereits berücksichtigte Maßnahmen
- semantische Strukturierung zentraler Seitenbereiche
- grundsätzliche Tastaturbedienbarkeit interaktiver Elemente
- sichtbare Fokuszustände für Bedienelemente
- Beschriftungen und Hinweise für wesentliche Formularfelder
- responsive Darstellung für verschiedene Bildschirmgrößen
- fortlaufende Verbesserung von Kontrasten, Lesbarkeit und Nutzerführung
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können einzelne Inhalte oder Funktionen derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sein.
Mögliche Einschränkungen
- einzelne hochgeladene oder nutzergenerierte Bilder, Videos oder Medieninhalte ohne vollständige Alternativtexte oder Untertitel
- komplexe interaktive Komponenten, z. B. Karten, dynamische Filter, eingebettete Inhalte oder bestimmte Custom UI-Elemente
- einzelne PDF- oder Exportdokumente, die noch nicht vollständig für Screenreader optimiert sind
- Animationen oder Übergänge, die in bestimmten Nutzungssituationen reduziert werden sollten
- Live- oder Echtzeitinhalte, bei denen Barrierefreiheitsfunktionen technisch nicht in jedem Fall sofort vollständig verfügbar sind
4. Unsere Maßnahmen
StayToEnjoy berücksichtigt Barrierefreiheit als fortlaufenden Bestandteil von Design, Entwicklung, Qualitätssicherung und Produktverbesserung.
Technische und organisatorische Maßnahmen
- laufende Überprüfung und Verbesserung relevanter Nutzerflüsse
- Berücksichtigung von Barrierefreiheit bei neuen Komponenten und Funktionen
- Tests mit Tastaturnavigation und unterstützenden Technologien, soweit praktikabel
- Verbesserung von semantischer Struktur, Fokusführung und Lesbarkeit
- Schrittweise Reduzierung bekannter Barrieren in priorisierten Bereichen
Barrierefreiheit als laufender Prozess
Barrierefreiheit ist kein einmaliger Zustand, sondern ein fortlaufender Verbesserungsprozess. Deshalb können Prioritäten, Maßnahmen und Umsetzungsstände im Laufe der Weiterentwicklung der Plattform angepasst werden.
5. Feedback & Kontakt
Wenn Sie Barrieren auf StayToEnjoy feststellen oder Hinweise zur Verbesserung der Zugänglichkeit geben möchten, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Hilfreiche Angaben in Ihrer Meldung
- betroffene Seite, Funktion oder URL
- Beschreibung der Barriere oder des Problems
- verwendeter Browser, Gerät oder unterstützende Technologie
- gegebenenfalls Schritte, mit denen sich das Problem reproduzieren lässt
- Ihre bevorzugte Kontaktmöglichkeit für Rückfragen
6. Durchsetzung & weitere Stellen
Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein digitales Angebot von StayToEnjoy nicht die anwendbaren Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt, empfehlen wir zunächst eine direkte Kontaktaufnahme mit uns über die oben genannte Kontaktstelle.
Weitere Möglichkeiten
- Je nach Anwendungsbereich können zuständige Behörden oder Marktüberwachungsstellen Ansprechpartner sein.
- Für bestimmte Konstellationen kann außerdem eine außergerichtliche Schlichtung oder allgemeine Verbraucherberatung in Betracht kommen.